Als Grund für die Inkassoforderung in Höhe von 176,81 Euro wird genannt die Nutzung einer kostenpflichtigen Erotik-Dienstleistung. Zur Begleichung der Zahlungsaufforderung ist seitens Toma Inkasso
eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Zahlt der betroffene Konsument nicht werden weitere Zwangsmaßnahmen wie Mahnbescheid,
Meldung an die SCHUFA und Lohnpfändung angekündigt. Den Inkassoschreiben der Toma Inkasso s.r.o. liegt
laut Angaben Betroffener jeweils ein Überweisungsvordruck bei. Die von
Toma Inkasso angegebene Bankverbindung ist in Tschechien, was auch für den
Standort der Toma Inkasso s.r.o. gilt.
Was tun - Empfehlung
Wer sich absolut sicher ist keine
kostenpflichtige Erotik-Dienstleistung per Telefon in Anspruch genommen zu
haben sollte der Zahlungsaufforderung natürlich auch nicht nachkommen. Allerdings - Entschließt man sich zum „auszusitzen“ ist es dennoch ratsam, die eingehende
Korrespondenz im Zusammenhang mit Toma Inkasso s.r.o. aufzuheben. es ist nicht abzuschätzen wie weit der Sachverhalt sich entwickelt, also eventuell auch vor Gericht endet. Besonders wichtig ist es, die Post auf
einem eingehenden gerichtlichen Mahnbescheid hin im Auge zu behalten, und diesem zu
widersprechen.
Für weitere Fragen zu Zahlungsaufforderungen durch Toma Inkasso s.r.o.
steht das Info-Telefon des Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung.
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Verbraucherdienst e.V.
Info-Telefon 0201 176790
Montag
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08.00
bis 17.00 Uhr